Die für den jeweiligen Flüssigboden am konkreten Objekt zu erreichende Werte werden an Hand der örtlichen
Bodenverhältnisse und der bautechnischen Erfordernisse der jeweiligen Baustelle im Rahmen der Sollwertermittlung vor Baubeginn ermittelt. Diese Sollwerte werden in Form der jeweiligen
Flüssigboden-rezeptur in vorgegebenen Toleranzgrenzen eingehalten, wobei die Qualität der Umsetzung durch die Güte- und Prüfbestimmungen in der 3. Fassung aus 02/2019 abgesichert ist. (siehe: RAL
GZ 507). Beispielhafte Werte eines nach RAL GZ 507 geprüften Flüssigbodens in Abhängigkeit von der Bodenklassifikation nach DIN 18196 (des Ausgangsbodens)