der Anwendung des Flüssigbodenverfahrens. Das Verfahren wurde ab 1998 durch das Forschungsinstitut für Flüssigboden GmbH patentrechtlich geschützt und als Begriff sowohl erstmals verwendet als auch im Sinne der Wiederherstellung der ursprünglichen Bodensituation nach Aufgrabungen geprägt.
es, beliebige Arten von Bodenaushub, industriell hergestellte und natürliche Gesteinskörnungen, sowie andere mineralische Stoffe zeitweise fließfähig zu machen, selbstverdichtend wieder einzubauen und dabei bodenähnliche bis bodengleiche Verhältnisse im bodenmechanischen und bodenphysikalischen Sinn wiederherzustellen.
und hat daher keinen unzulässigen Einfluss auf den Boden (BBodSchG) und den Wirkungspfad Boden-Grundwasser (BBodSchV).
aus Ausgangsmaterial und Zusatzstoffen (Plastifikator, Beschleuniger, Stabilisatoren), sowie Zugabewasser und gegebenenfalls Spezialkalk. In Sonderfällen können noch andere Materialien zur gezielten Veränderung einzelner Eigenschaften hinzugegeben werden.
Material aus der Gruppe der zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllmaterialien. Er kann Konsistenzen von plastisch bis fließfähig aufweisen, wobei die bodenmechanischen Eigenschaften
von Flüssigboden steuerbar sind.
Flüssigboden hat keine geschlossenen, starren, zwängenden Fremdstrukturen z. B. durch hydraulische Bindemittel. In der Rückverfestigung weist Flüssigboden unter Einbaubedingungen infolge
dauerhaft stabiler Wasserbindungen des Gros des Zugabewassers eine hohe Volumenstabilität auf.